Unfallversicherung

Mittlerweile bietet so gut wie jedes Versicherungsunternehmen eine Unfallversicherung an. Diese gilt als Vorsorge, falls Ihnen ein Unfall passiert und Sie nicht arbeiten können. In dem Fall springt dann die Unfallversicherung ein und deckt die finanziellen Kosten ab. Dieser Schutz gilt in der Regel weltweit und auch Rund um die Uhr.

Der Versicherungsschutz gilt fast immer

Die Unfallversicherung gilt für Unfälle im Beruf, wie auch im Alltag. Ob ein Verkehrsunfall oder ein Unfall im Haushalt spielt dabei ebenfalls keine Rolle. Allerdings ist dies nur bei einer privaten Unfallversicherung so. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist es anders .Diese springt nur ein, wenn der Unfall auf dem Weg in die Arbeit oder von der Arbeit nach Hause passiert. Aus diesem Grund schließen immer mehr Menschen eine private Unfallversicherung ab, da stets etwas passieren könnte und man dann selber auf den Kosten sitzt.

In welchen Fällen springt die Unfallversicherung ein und was wird ausgeschlossen

Es gibt natürlich auch bei der privaten Unfallversicherung Kriterien, welche entscheiden ob die Versicherung für die Kosten aufkommt oder nicht. Bei Unfällen, welche plötzlich von außen eintreten, wie auch Unfälle die unfreiwillig passieren, sind Sie abgesichert. Ausgeschlossen werden Unfälle, welche durch Drogeneinfluss, Alkohol oder durch eine Straftat geschehen sind. Auch wenn Sie sich in Kriegsgebiete befinden, sind Sie in dem Fall nicht versichert. Ebenfalls bei Vergiftungen. Diese Kriterien sollten Sie sich unbedingt durchlesen, bevor Sie eine Unfallversicherung abschließen. Auch gibt es gesundheitliche Kriterien, welche ausgeschlossen sind. Menschen mit Geisteskrankheiten oder welche stark pflegebedürftig sind, können nicht versichert werden.

Natürlich übernimmt eine private Unfallversicherung nicht in allen Fällen die komplette Summe. Verlieren Sie aufgrund eines Unfalls Ihr Geschmacksinn, entspricht dies eine Invalidität von 5%. Beim Verlust des Geruchssinns sind es 10% und bei einem abgetrennten Arm im Schultergelenk 70%. Verliert man beide Augen, beträgt die Invalidität 100%. Genaue Angaben finden Sie in den Versicherungsunterlagen.

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich und Test